Beschreibung
Stromabrechnung?
Mit ROCO Stromzählern kein Problem!
Nach § 31 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) dürfen zur Stromabrechnung nur eichrechtskonforme Zähler verwendet werden. ROCO Stromzähler entsprechen den Richtlinien des Rates der Europäischen Messgeräterichtlinie MID und werden bei der Stromabrechnung anerkannt. Die Verwendung nicht eichrechtskonformer Stromzähler zur Abrechnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (§ 60).
Ausführungen
Name | Type | Lasche | Art.-Nr. | |
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Roco1 | je Ende 1,5 m blaue Polyurethanleitung H07BQ-F 3G2,5 mit Schutzkontaktstecker und Schutzkontaktkupplung mit Schutzkappe |
Ja | 230 V, 16 A, max. 3,5 kW | 61757 |
Details
Sicherheit |
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nan
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Technische Daten |
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230 V, 16 A, max. 3.500 W |
Verwendung |
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